Wofür ein Konvent?
Ein demokratischer Verfassungskonvent gehört ins Zentrum der politischen Erneuerung in Österreich – und er muss selbst demokratisch aufgesetzt sein: von der Themenfindung über die Durchführung bis hin zu Entscheidungen über gesetzliche und strukturelle Reformen.
Der Österreich-Konvent 2003–05 hat gezeigt, dass großer Aufwand wenig bringt, wenn brauchbare Ergebnisse am Ende nicht umgesetzt werden, weil Parteien und Landeshauptleute keine Macht abgeben wollen – das muss sich ändern.
Unser Entwurf für einen demokratischen Verfassungskonvent!
Der Prozess im Überblick
PHASE 1
Agendasetting/Verfassungsräte
Die Themen werden im Rahmen von Beteiligungsformaten (Verfassungsräte) festgelegt und beraten. (Bürger:innen-Rat, Bürger:innen-Forum, oä begleitet durch Expert:innen aus der Wissenschaft und Verwaltung, Moderation, ggf. auch durch Vertreter:innen der Parteien)
Die zentralen Beteiligungsformate sollten durch Zufallsauswahl besetzt sein. Dabei gibt es unterschiedliche Qualitätskriterien, es gilt die höchste zu nutzen. Für die Teilnahme der Bürger:innen sollte es wie bei Laien/Schöffengericht eine Aufwandsentschädigung geben. Zusätzlich könnte über eine wie bei Laien/Schöffen ebenfalls übliche verpflichtende Teilnahme nachgedacht werden.
PHASE 2
Verfassungsgebende Versammlung
In einer außerordentlichen Versammlung werden die Ergebnisse der Verfassungsräte vertieft und in mehreren Schleifen zu Vorschlägen für Verfassungsänderungen zusammengeführt. Auch hier arbeiten Bürger:innen, Politik und Wissenschaft gleichberechtigt zusammen.
PHASE 3
Abstimmung
Ergebnisse/Gesetzesvorschläge kommen zur Abstimmung ins Parlament und in Volksabstimmungen und NICHT in Schubladen.